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Zum Thema GEMA-Pauschalvertrag ist die aktuelle Situation wie folgt:

In der seit Jahren von der DTIV mit der GEMA geführten juristischen Auseinandersetzung über die angemessene Vergütung für die Nutzung von GEMA-Musik in Tanzkursen hat das OLG München vor kurzem den Standpunkt der DTIV bestätigt, wonach die frühere Praxis der Pauschalverträge rechtmäßig war und jedenfalls in den Jahren 2023 und 2024 fortzusetzen ist. Das Urteil vom 25.08.2023 ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird eventuell noch durch den Bundesgerichtshof überprüft. Die DTIV geht davon aus, dass der BGH das Urteil voraussichtlich bestätigen wird.

(Hiermit wird die zunächst zu diesem Thema verbreitete Mitteilung vom 07.09.23 ausdrücklich richtiggestellt).

Musikalische Aufführungsrechte - das wichtigste Thema für Tanzschulinhaber!

Musikalische Aufführungsrechte werden in Deutschland von der GEMA wahrgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind - neben Personal- und Raumkosten - der größte finanzielle Einzelposten eines Tanzschulinhabers.

Weiterhin sind die GEMA-Gebühren unabhängig von der Anzahl der Kunden zu zahlen. Dazu gibt es eine Vielzahl von Berechnungsmodellen, die sich teilweise nur marginal unterscheiden. Das macht die Auswahl und damit die GEMA-Jahresmeldung kompliziert und zeitaufwendig.

Die DTIV e.V. ist als Verband für Tanzschulinhaber Gesamtvertragspartner der GEMA. Sie ist daher ständig bemüht, für ihre Mitglieder möglichst günstig und unbürokratisch mit der GEMA abzurechnen. Rabatte und Nachlässe werden an die DTIV-Mitglieder weitergegeben.

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Vorteile durch eine Mitgliedschaft in der DTIV e.V. als GEMA-Gesamtvertragspartner

Verbandsinternes übersichtliches und faires Größenmodell
Verhandlungspartner in Sachen Pauschalverträge und anderer Verträge
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Rechtssicherheit

Wichtig: Die DTIV partizipiert nicht an den eigentlichen GEMA-Gebühren, sondern finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge.